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Streit zwischen 'Michelle' und Disko endet mit Vergleich

Mit einem Vergleich endete das Verfahren wegen 'Unterlassung, Schadenersatz und Rufschädigung', dass die Travestiekünstlerin Natascha Moreno gegen eine bayrische Diskothek angestrengt hatte. Die in Kärnten gegen sie verhängte Haftstrafe will Moreno jedoch bis nach der Geschlechtsanpassung aufschieben.

Der Klage vorausgegangen ist ein Fall, der sich mittlerweile vor bereits zwei Jahren zugetragen hatte: Die Zeiler Gastronomiebetriebe als Betreiber der Diskothek Lokschuppen in Simbach/Inn hatte die oberösterreichische Travestiekünstlerin Natascha Moreno für eine Ü30-Party Ende Januar 2010 im Glauben verpflichtet, es handle sich um die deutsche Schlagersängerin Michelle. Vor rund 1.500 Fans der 'echten Michelle' musste sich das Disco-Management dann jedoch kleinlaut entschuldigen (wir berichteten). Die seitens des Diskothekenbetreibers eingebrachte Strafanzeige wurde jedoch eingestellt: Moreno hatte den Vertrag nicht mit 'Michelle', sondern mit ihrem echten Namen unterschrieben, wodurch das bayrische Gericht keine Täuschungshandlung sah.

Im Gegenzug hatte Moreno jedoch ihrerseits den Diskothekenbetreiber wegen 'Unterlassung, Schadenersatz und Rufschädigung' geklagt. Dieses Verfahren endete nun vor dem Landgericht Landshut mit einem (noch nicht rechtsgültigen) Vergleich: Die Zeiler-Gastronomiebetriebe dürfen nicht mehr behaupten, sie wären bei Vertragsabschluss 'einer Betrügerin aufgesessen'. Zum Gerichtstermin wurde die Künstlerin von 'einem Team an Personenschützern so gut wie mögich abgeschirmt' und gab 'aus sicherheits- und organisatorischen Gründen' keine unangemeldeten Interviews im Gerichtsgebäude, wie sie in einer Pressemitteilung verkündete.

Nicht so gut wie in Bayern lief es für die Travesitekünstlerin hingegen in Kärnten: Im April letzten Jahres wurde sie vom Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betruges zu 18 Monate unbedingter Haft verurteilt. Im Gegensatz zum bayrischen Gericht sah es  das Landesgericht Klagenfurt als erwiesen an, dass die Künstlerin eine Diskothekengruppe in Klagenfurt (Ktn.) und Weiz (Stmk.) über ihre wahre Identität getäuscht und somit finanziell geschädigt habe. So wären die Diskothekenverantwortlichen aufgrund diverser Umstände der Meinung gewesen, nicht die oberösterreichische Travestiekünstlerin, sondern die deutsche Schlagersängerin Michelle gebucht zu haben (wir berichteten hier). Im November letzten Jahres reduzierte das Oberlandesgericht Graz die Strafe aufgrund eines bereits bezahlten Schadenersatzes von 18 auf 15 Monate (wir berichteten hier). Hier hat Moreno zwischenzeitlich durch ihren Verteidiger Antrag auf Haftaufschub bis zu ihrer vollständigen Geschlechtsanpassung eingebracht. Die Künstlerin stehe derzeit voll im Prozess der Geschlechtsanpassung: Die Eintragung des weiblichen Geschlechts in den Dokumenten wäre bereits erfolgt, die operative Geschlechtsanpassung stünde jedoch noch an.

Bild: natascha-moreno.com

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