Die Sexreisen des Dr. W. - Deutscher Arzt unter Missbrauchsverdacht
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03 Feb 2012
Seit Jahren dürfte ein Deutscher Arzt in diversen 'Kinderschänder-Paradiesen' Minderjährige sexuell missbrauchen. Mehrmals soll er dabei bereits in flagranti ertappt, festgenommen und nach Deutschland ausgewiesen worden sein. Dort scheinen jedoch den zuständigen Behörden die Hände gebunden zu sein.
Am 16. Januar wurde in der Dominikanischen Republik der Deutsche 51-jährige Arzt Nils-Carsten W. aus B. bei Magdeburg von den lokalen Behörden für sechs Monate in Sicherheitsverwahrung genommen: Er wird beschuldigt, in einer Hütte in Puerto Plata drei Minderjährige im Alter von 12, 16 und 17 Jahren festgehalten und sexuell missbraucht zu haben. Der Arzt war erst am 25. Dezember in die Dominikanische Republik eingereist. Aufgeflogen ist der mutmaßliche Kinderschänder, als Kinder und Jugendliche der Polizei in Puerto Plata davon berichteten, dass der Deutsche speziell Kontakt zu armen Kindern suche und versuche, diese durch kleine Geschenke gefügig zu machen. Bei einer Polizeiaktion wurde der Mann dann 'in eindeutiger Situation' erwischt und sofort festgenommen. Nach dominikanischem Recht wurde über den Deutschen eine sechsmonatige Sicherheitsverwahrung angeordnet, die er im San Felipe Gefängnis von Puerto Plato absitzen muss.
Es handelt sich jedoch nicht um die erste Festnahme des Deutschen in sogenannten 'Kinderschänder-Paradiesen': Bereits im Jahr 2004 wurde er in Sri Lanka wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger festgenommen. Ein Jahr später, im Jänner 2005, wurde der Deutsche dann in einem Hotel in Nha Trang (Vietnam) festgenommen, nachdem ihn einige minderjährige Knaben des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatten. Die Polizei fand damals auch Filmaufnahmen, die den Mann beim Missbrauch zeigen sollen. Dem Deutschen gelang damals mit Hilfe eines falschen Passes die Flucht nach Kambodscha. Die belastenden Filmaufnahmen sollen jedoch von den vietnamesischen Behörden an die deutschen Behörden übermittelt worden sein.
Seitens der deutschen Staatsanwaltschaft bestätigt man auch gegenüber gayösterreich diesbezüglich damals gegen den Arzt geführte Ermittlungen. Generell würden nämlich im Ausland begangene Sexualdelikte nach §7 Abs.2 StGB von den deutschen Behörden gleich verfolgt wie wenn diese in Deutschland begangen worden wären. Im gegenständlichen Fall wären jedoch die Ermittlungen gegen den Verdächtigen 'mangels Nachweises bezüglich des genannten Sachverhaltes' eingestellt worden. So war es dem 51-jährigen Mediziner offenbar möglich, über (zumindest) 8 Jahre hinweg in diversen Ländern Jugendliche sexuell zu missbrauchen, dabei (zumindest) dreimal festgenommen zu werden und trotzdem (bisher) in Deutschland straffrei zu bleiben.
Denn ob es diesmal aufgrund der Verhaftung in der Dominikanischen Republik am in Deutschland zuständigen Landgericht Stendal zu einer Strafverfolgung gegen den Mediziner kommen wird oder die Ermittlungen abermals aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, wird sich zeigen. Die dominikanischen Behörden haben jedenfalls bereits angekündigt, den Arzt nach dem Abschluss der Ermittlungen gegen ihn und seiner Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung durch die Interpol nach Deutschland abschieben zu lassen.
Anm: In Deutschland gilt für den Mediziner die Unschuldsvermutung.







