Hat Bushido seine Songs geklaut? (Video)
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31 Mär 2010
Hamburg: Gericht befindet Bushido der Verletzung des Urheberrechts für schuldig und verurteilt ihn zu Schadenersatz und Vernichtung von Alben.
Der Berliner Rapper Bushido ist auch für seine homophobe Einstellung bekannt. Nun könnte er zudem dafür bekannt werden, dass er Musikpassagen seiner Songs ohne Einwilligung der Urheber einfach kopiert hat. Ein Hamburger Gericht verurteilte den Rapper in einem Plagiatsprozess der Urheberrechtsverletzung in 13 Fällen.
Mohammed Yussuf Ferchichi alias Bushido soll nun an die französische Gothic-Band 'Dark Sactuary' 63.000 EUR Schadenersatz zahlen und zudem alle betroffenen Alben vom Markt nehmen. Dazu zählen nicht nur Bushidos Alben, sondern auch Sampler wie beispielsweise die Bravo-Hits 56. Allein in seinem 2006 erschienenen Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück", das sich über 200.000 Mal verkaufte, sollen acht Titel das Urheberrecht verletzen. Besonders auffällig ist dies beispielsweise bei 'Janine' in der Bushido-Version und dem Original 'Les Memoires blessees' der Franzosen. Sampling, auf das sich das Management von Bushido berief, ist zwar nicht unüblich, jedoch müsse zuerst um Erlaubnis gefragt werden, um die entsprechenden Passagen auch verwenden zu dürfen. Das hat Bushido offenbar unterlassen, obwohl er laut Richter "hier wohl zuerst fünfmal fragen" hätte müssen.
Hier das Original:
Und hier der Bushido-Song (achte besonders auf die Klavierpassage):
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig - Bushido kann noch berufen - jedoch werden die Erfolgsaussichten einer Berufung von Kennern als äußerst gering bezeichnet.
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