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Erbprinz zur Homo-Partnerschaft

Vaduz: Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein ist für 'mehr Rechte für homosexuelle Paare', aber gegen eine Adoption von Kindern.

Im Staatsfeiertagsmagazin äußert sich der Erbprinz erstmals zum nun endlich auch in Liechtenstein geplanten Partnerschaftsgesetz, das im Herbst gültig werden soll. Er ortet "in einigen Bereichen tatsächlich eine unbefriedigende rechtliche Situation", ein Adoptionsrecht von Kindern für homosexuelle Paare lehnt er jedoch als "zulasten der Kinder" ab.

Am 15. August feiert die kleine Erbmonarchie Liechtenstein Staatsfeiertag, das traditionell dazu erscheindende 'Staatsfeiertagsmagazin' der Zeitung Vaterland ist dabei unverzichtbar. Darin hat sich nun Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein erstmals zum Thema Eingetragene Partnerschaft geäußert, die auch in Liechtenstein noch dieses Jahr endlich beschlossen werden soll. Der Prinzregent und Thronfolger von Liechtenstein, ältester Sohn des regierenden Fürsten Hans Adam II., spricht sich dabei für mehr Rechte von Homosexuellen, auch in Form einer gesetzlich geregelten Partnerschaft, aus. In einigen Bereichen, beispielsweise bei den Besuchsrechten in Spitälern oder bei der Sozialversicherung, bestünde tatsächlich eine "unbefriedigende rechtliche Situation". Es sei daher durchaus angebracht, ein Gesetz zu schaffen, das gleichgeschlechtichen Paaren eine einfache und klare Regelung erlaube.

Seine Durchlaucht ist allerdings der Meinung, dass man sich "in dieser gesellschaftspolitischen Frage leichter täte, wenn dazu gleichzeitig in zwei anderen Bereichen Änderungen erfolgen würden." Den ersten Bereich sieht der Erbprinz darin, dass künftig vor allem Kinder und nicht das Zusammenleben zweier Menschen vom Staat begünstigt werden solle. "In einer Zeit, in der die kinderreichen Familien und alleinerziehende Mütter zu den am meisten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören, wäre dies sowieso angebracht", meint der Erbprinz in dem am Wochenende erscheinenden Magazin. Zweitens solle klarer zwischen der kirchlichen Ehe und der standesamtlichen Heirat unterschieden werden: "Paare sollten kirchlich heiraten können, ohne standesamtlich verheiratet sein zu müssen." Nachdem der Staat in vielen Bereichen bereits ein gemeinschaftliches Zusammenleben zweier Personen mit einer Ehe gleichsetzen würde, würde man sich dann auch "mit der Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare" leichter tun, wenn klarer zwischen staatlichen und kirchllichen Regelungen unterschieden würde. Keinesfalls einverstanden zeigt sich der Erbprinz allerdings mit einem Adoptionsrecht für Kinder durch gleichgeschlechtiche Paare, die seiner Meinung nach "zulasten der Interessen der Kinder" gehen würde.

Liechtenstein diskutiert bereits seit langem über die Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung von Partnerschaften homosexueller Paare. Im Herbst soll ein derartiges dann endlich rechtsgültig werden, die Vernehmlassungsfrist (Begutachtungsfrist) des entsprechenden Entwurfs endete erst Mitte Juli (wir berichteten) und hat zu einer heftigen Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern in dem nur knapp 36.000 Einwohner zählenden Staat geführt. Wenn - wie allgemein vermutet wird - das Gesetz dann im Herbst vom Landtag beschlossen werden wird, wird Erbprinz Alois dieses zur Gültigkeitserlangung auch unterschreiben müssen.

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